Sprachkurs von Steuer absetzen
Bisher war es nicht möglich die Kosten für einen Sprachkurs von der Steuer abzusetzen, da die Finanzämter der Ansicht waren, dass es Privatsache wäre eine Sprache zu erlernen.
In Zeiten zunehmender Globalisierung wird es immer wichtiger, auch über Fremdsprachenkenntnisse zu verfügen um berufliche Chancen zu wahren.
Ein Einspruch eines Lehrers hat aber nun zum Einlenken geführt und der Unabhängige Finanzsenat hat beschlossen, dass die Kosten für Sprachreisen bzw. Sprachkurse in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Quelle: Zeitschrift OÖ Wirtschaft
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Am 10. März 2008 um 11:55 Uhr
Ich finde das ist eine faire Entscheidung. Na dann, vielen Dank an den Lehrer, der so gut war das durchzusetzten.
Am 25. März 2008 um 20:22 Uhr
Hallo!
Sehr interessant diesen Beitrag zu lesen. Ich kann da natürlich nur meine Zustimmung geben! Wurde auch Zeit das endlich reagiert wurde.
Am 28. März 2008 um 01:51 Uhr
Das ist doch mal super, die Entscheidung! Gilt das denn für jeden Sprachkurs oder nur von bestimmten Institutionen?
Am 5. April 2008 um 18:46 Uhr
Ich finde die Entscheidung ebenfalls toll! Ich denke mal es gilt nur für staatlich anerkannte Schulen. Sicher bin ich mir allerdings nicht!
Am 12. April 2008 um 12:31 Uhr
Gute Sache, danke für den Tipp.
Am 6. Oktober 2009 um 00:53 Uhr
Gut zu wissen. Danke!