Sprachkurs von Steuer absetzen

Bisher war es nicht möglich die Kosten für einen Sprachkurs von der Steuer abzusetzen, da die Finanzämter der Ansicht waren, dass es Privatsache wäre eine Sprache zu erlernen.

In Zeiten zunehmender Globalisierung wird es immer wichtiger, auch über Fremdsprachenkenntnisse zu verfügen um berufliche Chancen zu wahren.
Ein Einspruch eines Lehrers hat aber nun zum Einlenken geführt und der Unabhängige Finanzsenat hat beschlossen, dass die Kosten für Sprachreisen bzw. Sprachkurse in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Quelle: Zeitschrift OÖ Wirtschaft

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6 Reaktionen zu “Sprachkurs von Steuer absetzen”

  1. Mike

    Ich finde das ist eine faire Entscheidung. Na dann, vielen Dank an den Lehrer, der so gut war das durchzusetzten.

  2. Phuket Fan

    Hallo!

    Sehr interessant diesen Beitrag zu lesen. Ich kann da natürlich nur meine Zustimmung geben! Wurde auch Zeit das endlich reagiert wurde.

  3. Cala Ratjada Urlauber

    Das ist doch mal super, die Entscheidung! Gilt das denn für jeden Sprachkurs oder nur von bestimmten Institutionen?

  4. Travelina

    Ich finde die Entscheidung ebenfalls toll! Ich denke mal es gilt nur für staatlich anerkannte Schulen. Sicher bin ich mir allerdings nicht!

  5. Abruzzo

    Gute Sache, danke für den Tipp.

  6. Alex

    Gut zu wissen. Danke!

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